SV – Schüler*innenvertretung

Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule die Rechte der Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. Schüler sollen u. a. durch die Arbeit in der SV zu selbständigem kritischen Urteil, zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten im politischen und gesellschaftlichen Leben befähigt werden.
Der Schwerpunkt der Arbeit in der SV liegt bei der einzelnen Schule. Die Arbeit in örtlichen und überörtlichen Zusammenschlüssen der SV ergänzt die Arbeit an den einzelnen Schulen.
Die SV ist Teil der Schule und unterliegt damit den für die Schule geltenden Vorschriften. Die Vertreter der SV sind in ihren Entscheidungen frei, jedoch der Schülerschaft verantwortlich. Die Vertreter der SV sind verpflichtet, ihren Mitschülern über ihre Tätigkeit zu berichten. Der SV ist für ihre Bekanntmachungen ein „schwarzes Brett“ zur Verfügung zu stellen.
Mitwirkung der SV
Die Förderung von fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schüler.
Das Recht, Probleme des schulischen Lebens sowie Beschwerden allgemeiner Art aufzugreifen, sie mit den am Schulleben Beteiligten zu diskutieren und sie über die Schule den Schulaufsichtsbehörden vorzutragen.
Das Recht, im Einzelfall einen Schüler ihrer Schule bei der Wahrnehmung seiner Rechte gegenüber Schulleiter*in, Lehrer*in – insbesondere bei Ordnungsmaßnahmen – und in Beschwerdefällen zu beraten und zu unterstützen.
Organe der SV
Die Belange der Schüler werden vertreten in Klasse, Jahrgangsstufe, Kurs, Schülerrat und Schülerversammlung sowie durch die Schülervertreter.
Verbindungslehrer
Der Verbindungslehrer unterstützt die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgabe. Er kann an den Schülerversammlungen und auf Einladung des Schülerrates an dessen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Die Verbindungslehrer*innen werde für die Dauer eines Schuljahres gewählt.
SV-Stunde
Den Schülern der Klasse 5 ist im Monat eine Stunde während der allgemeinen Unterrichtszeit der Klasse für Angelegenheiten der Schülervertretung (SV-Stunde) zu gewähren.
Veranstaltungen der SV
Zusammenkünfte von Organen der SV auf dem Schulgelände sowie die SV-Stunde sind Schulveranstaltungen.
Finanzierung
Die Kosten der SV-Arbeit an der einzelnen Schule werden durch freiwillige Beiträge der Schü-ler, durch Spenden und durch freiwillige Zuwendungen des Schulträgers gedeckt. Die Verwaltung und Führung der Kasse der SV obliegt dem Kassenwart, der vom Schülerrat zu benennen ist.
Die SV-Arbeit an unserer Schule
Jeweils zu Schuljahresbeginn findet eine Schülerratssitzung statt, in der der Schülersprecher und Vertreter gewählt werden. Die Wahl der SV-Lehrer*innen durch alle Schüler erfolgt in den Klassen unter Aufsicht der je-weiligen Klassenlehrer. Die Wahl gilt für ein Schuljahr. Während des Schuljahres wird der Schülerrat in regelmäßigen Abständen vom Schülersprecher*in einberufen. Der SV-Lehrer nimmt als Berater teil, ist jedoch nicht stimmberechtigt.
Aktivitäten
Zwei SV-Schüler haben in den Pausen die Funktion einer zusätzlichen Aufsicht (neben den Lehrern). Dadurch wird die Lehreraufsicht entlastet (Beispiel: Die SV-Schüler schließen den Fahrradkeller auf bzw. zu. Beschädigungen an den Fahrrädern werden damit größtenteils ver-hindert.) Die SV sorgt während der Pausen dafür, dass alle Schüler möglichst umgehend das Gebäude verlassen. SV-Schüler*innen sind in den Pausen Ansprechpartner für Mitschüler, die irgendwelche Probleme oder Beschwerden haben.